Schillaci, D. (2011). Dampfbügeleisenverbrennungen In Einer Jungen Frau. In Abstracts: 20. Frühjahrstagung der deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin; 41. Treffen der Oberrheinischen Rechtsmediziner. München, 20. bis 21. Mai 2011 (pp.24-24). Monaco di Baviera (D) : Institut für Rechtsmedizin Ludwig Maximilians Universität München (D).
Dampfbügeleisenverbrennungen In Einer Jungen Frau
SCHILLACI, DANIELA ROBERTA
2011
Abstract
Drohungen in Form von physischer Gewalt werden öfters von Erwachsenen beklagt, aber häufig ist es schwierig die exakte Tat und Weise zu rekonstruieren.Es wird über eine nigerianische 24-jährige Frau (Prostituierte)berichtet die eine besondere Drohungstat physisch erlitten hatte und rechtsmedizinisch nach einem Jahr zu begutachten war. Die junge Frau schilderte zwei Ereignisse (2/2004 und 6/2004) wo die Maman ihr ein erhitztes Dampfbügeleisen an Unterleib und rechten Schenkel drückte. Nach der zweiten thermischen Gewalttat sei sie vom Haus der Maman weggelaufen und circa 10 Tage später ließ sie die Hautwunden im Krankenhaus versorgen (7/2004), und in den Moment wurde die Gewalttat angezeigt. Die medizinische Wundbeschreibung berichtet drei verschiedene Verletzungsmuster: frische zweitgradige Verbrühungen am linken Unterarm, an der linken Handfläche, am rechten Halbgesicht, an der Stirn; eine dreieckig geformte, nicht frische Narbe am rechten Unterarm; geradlinige nicht frische Narben am rechten Handrücken. Die rechtsmedizinische Untersuchung (6/2005) schildert folgende nicht frische Befunde: unregelmäßige, flache Narben im rechten Brustkorb; an den Schultern dreieckig geformte, ebene Narben; am Unterleib und rechten Schenkel dreieckig geformte, ebene Narben mit klar erkennbarem Gestaltmerkmal (Dampfbügeleisen); leicht hypopigmentierte, begrenzte Hautoberfläche an der Stirn und am rechten Halbgesicht; Keloid am rechten Handrücken; geradlinige Narben am rechten Handrücken. Die retrospektive Rekonstruktion der zweifachen Kontaktverletzungen und deren Folgen wird geschildert, sie war möglich dank eines typischen Gestaltmusters (Dampfbügeleisenplatte) trotz Ablauf eines Jahres nach dem Gewaltgeschehen. Allein die Lage aller Narben – an selbst erreichbaren Körperteilen - ließ keine handfeste Fremdtat rechtsmedizinisch beweisen, nur die Anwesenheit und Bezeugung einer Mitbewohnerin konnte mindestens die Gewalttat aus 6/2004 als Fremdtat belegen.File in questo prodotto:
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