Wie in fast allen Wissenschaftszweigen sind auch in der Forschung zum Römischen Recht und zur Rechtsgeschichte digitale Archive zu einem viel gebrauchten Instrument geworden und ihre Bedeutung für die Wissenschaft ist weiterhin im Steigen begriffen. Verwendung finden diese Archive vorwiegend als einfacher und schneller Zugang zu den historischen Quellen, wobei sich mitunter jedoch Schwächen zeigen, die den Kernbereich der Forschung, nämlich die Interpretation ebendieser Quellen, nicht unberührt lassen. So findet sich gegenwärtig in einer Reihe von Datenbanken in der Digestenstelle D. 2.14.7.7 (Ulp. IV ad ed.) die Wortfolge decreta edicta, was der editio minor von Mommsen und Krueger entspricht, die ihrerseits diese Stelle aus der littera Bononiensis übernimmt. Eine Fußnote in der editio minor weist jedoch darauf hin, dass die littera Florentina eine andere Version dieser Stelle enthält, in der das Wort decreta fehlt. Ein vergleichbarer Hinweis ist in keiner der digitalisierten Versionen enthalten, ein Umstand, der es verunmöglicht, die sich aus den divergierenden Fassungen ergebenden Lesarten und damit verbundenen interpretativen Probleme näher zu analysieren. Anhand dieses und anderer Beispiele versucht der vorliegende Beitrag, solche Probleme zu identifizieren sowie Wege zu ihrer Lösung aufzuzeigen.
Rizzi, M. (2005). Elektronische Archivierung antiker Rechtstexte: Semantische, linguistische sowie praktische Probleme und Perspektiven. In Effizienz von e-Lösungen in Staat und Gesellschaft (pp.365-372). STUTTGART · MÜNCHEN · HANNOVER · BERLIN · WEIMAR · DRESDEN : RICHARD BOORBERG VERLAG.
Elektronische Archivierung antiker Rechtstexte: Semantische, linguistische sowie praktische Probleme und Perspektiven
RIZZI, MARIA GRAZIA
2005
Abstract
Wie in fast allen Wissenschaftszweigen sind auch in der Forschung zum Römischen Recht und zur Rechtsgeschichte digitale Archive zu einem viel gebrauchten Instrument geworden und ihre Bedeutung für die Wissenschaft ist weiterhin im Steigen begriffen. Verwendung finden diese Archive vorwiegend als einfacher und schneller Zugang zu den historischen Quellen, wobei sich mitunter jedoch Schwächen zeigen, die den Kernbereich der Forschung, nämlich die Interpretation ebendieser Quellen, nicht unberührt lassen. So findet sich gegenwärtig in einer Reihe von Datenbanken in der Digestenstelle D. 2.14.7.7 (Ulp. IV ad ed.) die Wortfolge decreta edicta, was der editio minor von Mommsen und Krueger entspricht, die ihrerseits diese Stelle aus der littera Bononiensis übernimmt. Eine Fußnote in der editio minor weist jedoch darauf hin, dass die littera Florentina eine andere Version dieser Stelle enthält, in der das Wort decreta fehlt. Ein vergleichbarer Hinweis ist in keiner der digitalisierten Versionen enthalten, ein Umstand, der es verunmöglicht, die sich aus den divergierenden Fassungen ergebenden Lesarten und damit verbundenen interpretativen Probleme näher zu analysieren. Anhand dieses und anderer Beispiele versucht der vorliegende Beitrag, solche Probleme zu identifizieren sowie Wege zu ihrer Lösung aufzuzeigen.I documenti in IRIS sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.